Rekonstruktion der Ruppiner – Fehrbelliner Wasserstraße zwischen NSG Kremmener See und Schleuse Hakenberg
Bauherr / Auftraggeber
1. Landesumweltamt Brandenburg
2. WBV „Rhin-/Havelluch“
3. WBV „Dosse – Jäglitz“
Erbrachte Leistungen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke LP 3 bis 7
- Standsicherheitsnachweise
- Besondere Leistungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
- Ökologische Baubegleitung
Planungszeitraum:
- 1997 bis 2018
Bauausführung:
- 2006 bis 2018 in fünf Bauabschnitten
Baukosten:
ca. 6,85 Mio. €
Besonderheiten:
Die Ruppiner-Fehrbelliner Wasserstraße setzt sich aus der Ruppiner und der Fehrbelliner Wasserstraße zusammen. Die Fehrbelliner Wasserstraße endet bei Arche 19 in Fehrbellin und beginnt bei Kilometer 22,00 der Ruppiner Wasserstraße. Diese verbindet die Ruppiner Gewässer einschließlich des Ruppiner Sees über den Ruppiner und den Oranienburger Kanal mit der Havel.
Die Ruppiner-Fehrbelliner Wasserstraße wurde 1788 für den Schiffsverkehr ausgebaut. Sie ist ein gemäß der Landesschifffahrtsverordnung schiffbares Landesgewässer.
Die Wasserstraße im Planungsgebiet liegt im Geländeauftrag, ihr Wasserspiegel liegt ca. 1,50 m bis 1,70 m über Gelände. Demzufolge ist die Wasserstraße beidseitig mit Stauhaltungsdämmen versehen, deren Versagen ein „Leerlaufen“ der Wasserstraße und weiträumige Überflutungen der angrenzenden Polderflächen einschließlich Siedlungen und Verkehrsanlagen zur Folge hätte.
Ca. 200 Jahre waren keine wesentlichen Rekonstruktionen erforderlich. Mit dem Einsetzen der motorisierten Schifffahrt siedelten sich auf den Verwallungen Gehölze an. Solange wie Kähne getreidelt wurden, war dies nicht möglich. Die Gehölze haben das zuvor in den Uferzonen bestehende Röhricht zurückgedrängt. Zudem haben sich mit der Motorisierung der Schifffahrt die Fahrtgeschwindigkeiten erheblich vergrößert. Durch stärkeren Sog und Wellenschlag kam es an den teilweise röhrichtfreien ungeschützten Uferzonen zu zum Teil erheblichen Abbrüchen, die an den Verwallungen an manchen Stellen zu beträchtlichen Querschnittsveränderungen führten. Die Ufersicherungen sind auf weiten Strecken zerstört. Um ein Überströmen der Böschungen zu verhindern, ist der Betriebswasserstand abgesenkt worden. Dennoch besteht weiterhin in noch nicht sanierten Abschnitten eine akute Havariegefahr. Dementsprechend mussten Teile der Wasserstraße seit mehreren Jahren bereits als Havariereparatur ertüchtigt werden.
Die Ruppiner-Fehrbelliner Wasserstraße befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr sensiblen Gebiet.
Der Baubereich liegt in folgenden Schutzgebieten:
- FFH–Gebiet „Oberes Rhinluch“,
- SPA-Gebiet „Rhin-Havelluch“,
- NSG „Oberes Rhinluch“.
- Zudem ist der Rhinlauf als Fischotter-Schongebiet ausgewiesen.
Normalvariante der Stauhaltungsdämme mit Faschinenverbau
Normalvariante der Stauhaltungsdämme mit Faschinenverbau
Bibervariante
Bauausführung im Oberwasser der mittlerweile gesperrten Luchchausseebrücke bei Linumhorst